Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abtweb.eu OG
Webdesign und Printdesign
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abtweb.eu OG - Christian J. Weiss
(im weiteren abtweb genannt)
1. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages:
a)
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Domainfreischaltung und Bereitstellung von Speicherplatz auf einem WWW Server, Anmeldung Übernahme und Verrechnung von Internetadressen (Domains)
- Website-Gestaltung ( Konzeption, Gestaltung, Programmierung der Inhalte),Graphik- Design (Entwurf), Ausführung
- Besondere Serviceleistungen aufgrund separater Einzelvereinbarung
- Erstellung von Individualprogrammen
- Programmwartung
- Sonstige Dienstleistungen
- Beratung
b) Der Tätigkeit im Webdesign liegt in der Regel eine
Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen
als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Im Bereich
Webhost gilt selbiges.
c) Unentgeltliche Leistungen
bringt abtweb als Gefälligkeit, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht
nicht. Das Recht, unentgeltliche Leistungen ohne vorherige Anzeige jederzeit
einzustellen und nur noch entgeltlich zu erbringen, bleibt vorbehalten. Wird
eine unentgeltliche Leistung nur noch entgeltlich angeboten, hat der Kunde das
Recht, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz, auch im Hinblick auf den
Kauf der Software, bestehen nicht.
d) Zur Festlegung
möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern
Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so
detailliert wie möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält
zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:
- Festlegung der Webhost Pakete
- Graphik-Design (Ausführungspläne), Ausführung
- Web-Technische Anforderungen
e) Für die Leistungserstellung, im Designbereich sind
ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung
Es sind
dies vor allem:
- Umfassendes Einweisungsgespräch
- Beistellung detaillierter Unterlagen
- Geschäftsbedingungen etc.
2. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit:
a) abtweb ist berechtigt, Aufträge durch sachverständige,
unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche
Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
b) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem
Erfüllungsort - sofern dies nicht Teil des Auftrages ist - ein möglichst
ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzept-, Entwurfs- und
Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.
c)
Der Auftraggeber sorgt weiteres dafür, dass abtweb auch ohne dessen
ausdrückliche Aufforderung, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen
Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und abtweb von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
3.
Ausführungs- und Lieferfristen:
a)
Vertragsabschluss
Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom
Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der
auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.
b)
Die in den offiziellen abtweb Webseiten enthaltenen Angaben sind nur
maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
c) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
d) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der
Annahme des Auftrages durch abtweb, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom
Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten
Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem
Verschulden von abtweb, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als
Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag
begrenzt.
4. Entgeltlichkeit von Präsentationen und
Veröffentlichungen:
a) Veröffentlichungen:
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentlicher Bestandteil für
die Durchführung von Leistungen von abtweb. Bei Zahlungsverzug ist abtweb
berechtigt, vertragliche Leistungen an den säumigen Vertragspartner bis zur
vollständigen Bezahlung auszusetzen.
b) Jedenfalls
auszuschließen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber
abtweb und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von
abtweb nicht anerkannter Mängel.
c)
Präsentationen:
Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu
erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu
erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation
begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden
sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
5.
Verschwiegenheitspflicht:
a) abtweb
behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die
Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich;
insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.
b)
abtweb hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze
anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.
6.
Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte:
a) Das gesetzliche Urheberrecht von abtweb an seinen Arbeiten ist
unverzichtbar.
b) Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von abtweb nur für den
jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
c)
Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung von abtweb als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich
übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist
grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.
d)
Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars
befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und
Weise zu nutzen.
e) Urheberrechtlich geschützte
Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung
des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind
unzulässig.
f) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers
und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung
erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).
g)
Werden urheberrechtliche Leistungen von abtweb über die vereinbarte Form, den
Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, abtweb hierfür
ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen.
h) Bei
urheberrechtlich geschützten Leistungen von abtweb, deren Nutzungsumfang bei
Vertragsabschluß noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im
geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das
Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original
und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der
Nutzungsrechte (Copyright).
i) Ist bei
Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller
Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das
vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag
gegebenen Leistungen dar.
j) Wird im Vertrag nichts
Gegenteiliges vereinbart ist abtweb zur Anbringung seines Firmenwortlautes
einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen
und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
7. Pflichten der Nutzer unserer Webhosts:
a)
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Zugangspasswort
vertraulich zu behandeln. Die Kunden von abtweb sind allein verantwortlich für
den Inhalt ihrer Webseiten, den Inhalt der von ihnen versandten E-Mails und die
daraus resultierenden Konsequenzen.
b) Sie sind
weiters für die Wahrung sämtlicher Lizenz- und Copyrightrechte verantwortlich.
c) abtweb stellt ausschließlich den Speicherplatz sowie alle
anfallenden Wartungs- und teilweise Supportdienste zur Verfügung.
d) Material dass gegen geltende Gesetze wie z.B. das Copyright-,
Wiederbetätigungs- oder Pornographiegesetz verstößt und verwandte Schutzrechte
oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen ist auf den Webseiten
verboten.
e) Das Betreiben von Diensten, welche die
betrieblichen Ressourcen von abtweb nachteilig beeinflussen, sind nicht
erlaubt.
Insbesondere werden folgende Inhalte nicht geduldet: File
Downloadseiten (MPEG, AVI, MP3 u.a.), Banner(tausch) -systeme, Chatsysteme,
Portal eCommerce-Shops, Massenmailscripte, Online Spiele, Bilddatenbanken, Adult
Webseiten (Seiten mit Bildmaterial von pornographischem Inhalt), Internetseiten
mit radikal politisch oder religiösen Inhalten.
Welche Inhalte unter einen
dieser Punkte fallen, liegt im Ermessen von abtweb.
Der Kunde ist dafür
verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu
Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.
8. Rücktrittsrecht:
8.1.
Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a)
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem
Verschulden von abtweb ist der Auftraggeber berechtigt, mittels
eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer
angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne
Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
b)
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Datentransportsperren
entbinden abtweb von der Lieferverpflichtung, bzw. gestatten ihm eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
c)
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von
abtweb möglich. Im Fall eines Stornos hat abtweb das Recht, neben den
erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu
verrechnen.
8.2. abtweb ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung
bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungen aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiter verzögert wird;
b) wenn Bedenken
hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser
auf Begehren von abtweb weder Vorauszahlung leistet noch vor Erbringen der
Dienstleistung(en) eine taugliche Sicherheit erbringt;
c)
wenn der Kunde wiederholt gegen die akzeptierten Standards der Netzbenutzung
verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und aggressives Mailing, die
Benutzung seines Webauftritts zur Übertragung oder Publizierung von Jugend
gefährdenden Inhalten oder anderen Obszönitäten, Raubkopierter Software,
Drohungen, Belästigung oder zur Schädigung Anderer.
d)
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Dienstleistung
aus obigen Gründen erklärt werden.
9. Registrierung,
Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains
a)
abtweb erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit
einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte
Partei durch das jeweilige NIC (Netzwork Information Center), also die
zuständige Domainvergabestelle oder eine andere Stelle erfolgen.
b) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, als österreichische "at" - Domain. Die Daten zur Registrierung
werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an NIC-AT oder an eine
andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen
Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von abtweb unter dem bzw.
den gewünschten Namen bereitgestellt wurde.
c)
abtweb betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages
sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der
Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC-AT (einsehbar unter
https://www.nic.at).
d) abtweb führt die Anmeldung
bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und
trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "admin-c") der jeweiligen Domain
ein. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender
Nutzungsberechtigter benannt werden. abtweb wird, bei direkten Endkunden, wie
üblich, als "tech-c" eingetragen. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer (Reseller)
wir dieser als "tech-c" und "zone-c" eingetragen.
Dem Kunden ist bekannt,
dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der
NIC-AT sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und
in der so genannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.nic.at) für ihn
selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
e) Im
Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet,
spätestens 30 Tage vor der erneuten Fälligkeit der Domain- oder Hosting-Gebühren
die schriftliche Einverständniserklärung des eingetragenen Admin-C zur Löschung
oder Übernahme der jeweiligen Domain(s) abtweb vorzulegen. Dem Kunden ist
bekannt, dass eine Löschung oder Freigabe von Domains ohne diese
Einverständniserklärung nicht möglich ist und ihm daraus resultierende
Domaingebühren bei erneuter Fälligkeit auch weiterhin berechnet werden, wenn die
Kündigung nicht fristgerecht erfolgt oder die dazu erforderlichen Admin-C
Freigaben nicht vorliegen.
f) Es besteht bei
einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem
anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des
Vertragsverhältnisses bei abtweb betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt,
dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden
Anbieters und eine schriftliche Einverständnis des Domaininhabers erforderlich
ist.
abtweb wird daher in angemessenem Umfang versuchen, die Ummeldung
erfolgreich durchzuführen. Sollte es dazu nötig sein die Anträge zur
Konnektivitäts-Koordination (KK) mehrfach zu stellen, werden diese Gebühren auch
mehrfach an den Kunden weitergegeben.
Eine erfolgreich umgemeldete Domain
wird im Verhältnis zwischen abtweb und dem Kunden ansonsten wie eine neu
registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt, d.h. die
Entgelte für eine neue Registrierungsperiode werden fällig.
g) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch
Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter
verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen
allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen
glaubhaft geltend machen, behält K-Internet sich vor, den betreffenden
Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
10. Zahlungsbedingungen:
a) abtweb hat
als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines
angemessenen Entgelts durch den Auftraggeber.
b)
Der Gesamtbetrag setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
- Webpaket mit allen Technischen Anforderungen. (E-Mail, Scripte etz.)
- Domain Kosten (NIC-Gebühren, Domainregistrierung)
- Konzeption (Vorentwurf, Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.)
- Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen (Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.)
- Nebenkosten (Telefonkosten etc.)Fremdleistungen
c) Der Webhost wird ein Jahr im Voraus verrechnet, abtweb
behält sich das Recht vor bei Zahlungsverzug den gesamten Webauftritt zu
sperren.
d) Für eigene Domains fallen jährlich
zusätzliche Gebühren von nicat, denic, internic bzw. der zuständigen Agentur an.
Diese Gebühr wird von abtweb an den Benutzer weiterverrechnet.
e) Die von abtweb gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu
den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
f) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen,
ist der abtweb berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung
Rechnung zu legen.
g) Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
11. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der Webhostpakete:
a) Die Mindestlaufzeit der Webhostpakete beträgt eine Jahr. Hat der
Inhaber nicht bis ein Monat vor Ende eines Jahres schriftlich gekündigt, wird
der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
12. Haftung:
a) Der abtweb ist
verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen
und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im
Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und
zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
b)
Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt, so gelten nach
Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und
Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
c) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von
Mängeln, sofern diese von abtweb zu vertreten sind und ihm umgehend nach
Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach
Erbringung der beanstandeten Leistung von abtweb.
d)
Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch
auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der
Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf
Wandlung.
e) Der Auftraggeber seinerseits haftet
dafür, dass abtweb die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und
Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
f)
abtweb kann für Ausfälle der Datenübermittlung, infolge von Ausfällen die nicht
dem Einflussbereich von abtweb unterstehen sowie bei besonderen Umständen (z.B.
Umorganisation oder Wartung) nicht haftbar gemacht werden.
g) abtweb haftet weiters nicht für den Inhalt der Webseiten seiner
Kunden.
h) Der Kunde ist verpflichtet alle
notwendigen Daten für die Einhaltung das E-Commerce Gesetzes bereitzustellen
oder gegebenenfalls selbst für die Veröffentlichung, dieser auf seiner Webseite
zu sorgen.
i) abtweb ist bemüht allen Kunden einen
ausfallfreien Betrieb zu gewährleisten. Falls trotzdem Schäden auftreten
sollten, wird abtweb sofort mit der Rücksicherung der Daten und der schnellst
möglichen Behebung beginnen. abtweb kann für diesen Zeitraum nicht haftbar
gemacht werden.
13. Anzuwendendes Recht,
Gerichtsstand:
a) Für den Auftrag, seine
Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches
Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
b)
Für Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Zell am See zuständig.
14. Sonstiges:
a) Für den Fall, dass
einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
b)
Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.